Finanzen

© lovelyday12/stock.adobe.com
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Die BGE  betrachtet die Entwicklung der Gemeindefinanzen mit Sorge. Die Gemeinde hat keinen freien Finanzspielraum. Der laufende Haushalt wird durch Rücklagen ausgeglichen. Die Verschuldung steigt. Unsere Verantwortung für die Gemeinde umfasst auch die Pflicht unangenehme Themen zu behandeln. Dazu gehört, über moderate Steuererhöhungen nachzudenken. Transparenz und Ehrlichkeit ist geboten."

 

 

aktueller Stand

Dezember 2021:

Der jährlich zu erstellende Haushaltsplan ist immer eine Prognoserechnung. Gleichwohl lässt sich Kalenderjahr übergreifend eine negative Tendenz erkennen.

 

Der so genannte freie Finanzspielraum der Gemeinde für 2021 beträgt bereits € 0,-! Für die Kalenderjahre 2022 und 2023 wird er nach aktueller Einschätzung auch € 0,-- betragen. Für 2022 kann der Haushalt nur durch Entnahmen aus Rücklagen ausgeglichen werden, die dann nahezu aufgebraucht sind.

 

Die Verschuldung der Gemeinde steigt bis Ende 2022 voraussichtlich auf ca. € 800.000. Die Handlungsfähigkeit und Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde ist dadurch erheblich eingeschränkt.

 

Die Gemeinde ist gehalten, den Haushalt zu konsolidieren. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Einnahmen im gebotenen Umfang zu erhöhen oder die Ausgaben zu senken. Die größten Ausgabenposten im Verwaltungshaushalt können von der Gemeinde aber kaum beeinflusst werden, weil es sich hierbei um Ausgaben für Pflichtaufgaben handelt. 

 

Vor diesem Hintergrund ist es ehrlich, den Bürgerinnen und Bürgern darzulegen, dass moderate Steuererhöhungen und Anpassungen bei den Gebühren unserer Einschätzung nach leider unausweichlich sein werden. 

 

Das Land Schleswig-Holstein erwartet von den Kommunen Mindesthebesätze von 425% bei der Grundsteuer B (aktuell 390% in Elmenhorst) sowie 380% bei der Gewerbesteuer (aktuell 370% in Elmenhorst), damit im Bedarfsfall eine finanzielle Unterstützung (Fehlbetragszuweisung) möglich bleibt. 

 

Die Steuersätze sind in Elmenhorst seit 2016 unverändert. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu erhalten, wäre eine Anhebung bis zur Höhe der Mindesthebesätze dringend geboten. Leider zeigen die anderen Fraktionen in der Gemeindevertretung Elmenhorst in ihrer Verantwortung für das gemeindliche Wohl bisher keine Bereitschaft zur Diskussion zu diesem Thema.

 

Es ist unpopulär eine solche Entscheidung treffen zu müssen. Aber es wird sich nicht vermeiden lassen und es ist ehrlich, hierauf hinzuweisen und die Elmenhorster Bürgerinnen und Bürger frühzeitig zu informieren.